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Führerschein | Wann muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden.

Mitte Februar 2019 hat der Bundesrat daher den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie hier!

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab