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GRW-Antrag bei Beteiligung von einem bzw. zwei Unternehmen

Dieser Antrag kann sowohl bei der Beteiligung eines bzw. von zwei Unternehmen verwendet werden. Voraussetzung für eine GRW-Förderung ist, dass vorher ein BRF-Antrag für ein bzw. für zwei Unternehmen gestellt worden ist.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz