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Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Erteilung)

Landratsamt Regen

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regen