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Anzeige über das Überlassen von Waffen bzw. wesentlichen Waffenteilen

Wenn Sie gem. § 34 Abs. 2 WaffG eine Waffe oder wesentliche Waffenteile an eine/n Person/Waffenhändler/Firma überlassen haben und die Waffe oder das wesentliche Waffenteil aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen. Die Waffenbesitzkarte ist für einen Austrag in Ihrer Waffenbehörde vorzulegen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg