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Abfallmeldung gemäß § 47 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Die Abteilung Abfallrecht überprüft nach § 47 Abs. 2 KrWG Erzeuger von Abfällen. Wenn Sie von uns aufgefordert werden, eine Abfallmeldung einzureichen, erhalten Sie hier Zugriff auf den Online-Dienst.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth