Hier können Unternehmen, die Fahrgäste befördern, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 43 Abs. 1 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) von der Vorschrift des § 26 Abs. 2 BOKraft online stellen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen