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Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses für Übungsleiter in Sportvereinen

Gemäß dem Beschluss des Kreisausschusses gewährt der Landkreis für Übungsleiterstunden einen Zuschuss, an denen mindestens 50 % Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen. Pro Übungsleiter werden höchstens 200 Stunden anerkannt; insgesamt maximal das Vierfache der Mitgliederzahl der Kinder und Jugendlichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim