Logo Bayernportal

Meldung an die Aufsicht zu Vorkommnissen oder anhaltenden Entwicklungen in einer Kindertageseinrichtung, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden

Landeshauptstadt München

Sie können Ihre Meldung gem. § 47 SGB VIII zu kindeswohlgefährdenden Vorkommnissen oder anhaltenden Entwicklungen in einer Kindertageseinrichtung, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden, online an die Aufsicht übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landeshauptstadt München