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Meldung an die Aufsicht zu Vorkommnissen oder anhaltenden Entwicklungen in einer Kindertageseinrichtung, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden

Sie können Ihre Meldung gem. § 47 SGB VIII zu kindeswohlgefährdenden Vorkommnissen oder anhaltenden Entwicklungen in einer Kindertageseinrichtung, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden, online an die Aufsicht übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München