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Sie können eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Bayerisches Wassergesetz, Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (Einleitung in Kanal) beantragen um das Grundwasser vorübergehend abzusenken und das entnommene oberflächennahe Grundwasser zum Zweck der Bauwasserhaltung abzuleiten und wieder in das oberflächennahe Grundwasser bzw. in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten.