Wer ein Diesel-Fahrzeug bis Euro 5 hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um in die neue Umweltzone fahren zu dürfen.
Anwohner*innen der Umweltzone, Lieferverkehr, Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis sowie bestimmte weitere Personengruppen dürfen im Jahr 2023 ohne Einzelausnahmegenehmigung in die Umweltzone fahren.
Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München