Sie können die Erteilung einer zeitlich und räumlich unbeschränkten Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), zum Beispiel nach mehrjährigem Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels (§ 9 Aufenthaltsgesetz und weitere Spezialvorschriften) online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Günzburg