Logo Bayernportal

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 i.V.m. Art. 15 BayDSchG - Baudenkmal

Sie können die Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 i.V.m. Art. 15 BayDSchG für ein Baudenkkmal online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land