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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 i.V.m. Art. 15 BayDSchG - Baudenkmal

Sie können die Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 i.V.m. Art. 15 BayDSchG für ein Baudenkkmal online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land