Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis. Diese wird nach erfolgreicher Prüfung beim Gesundheitsamt erteilt.
Die Stadt Augsburg ist nur für das Erlaubnisverfahren zuständig, wenn Sie in Augsburg wohnhaft sind oder die Absicht haben, als Heilpraktiker in Augsburg tätig zu werden.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg