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Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Anlässlich von Geschäftseröffnungen o.ä. kann für einen begrenzten Zeitraum die Aufstellung eines Werbeaufsteller/ Klappschilder als sog. "Kundenstopper" beantragt werden. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg.