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Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch erlegtem Wild abgibt, im Fall von Wildschweinen die Entnahme von Proben übertragen. Die Übertragung kann online beantragt werden.