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Aufenthaltsanzeige; Beantragung für EU-Bürger

EU-Bürger, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth