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Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ist beim Landratsamt Forchheim zu stellen, wenn Sie entweder den Hauptwohnsitz im Landkreis Forchheim oder der Ort, an dem der Beruf ausgeübt werden soll, der Landkreis Forchheim ist. Der Antragsteller/in muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Forchheim