Logo Bayernportal

Schülerfahrkarten

Für Schüler von weiterführenden Schulen (öffentliche und staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschule in Teilzeitform – sowie Vollzeitunterricht an Berufsschulen), deren Schulweg über drei Kilometer liegt, können bis einschließlich Jahrgangsstufe zehn die Fahrkarten online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach