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Auch die vorübergehende Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus stellt grundsätzlich eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung dar, die hier online beantragt werden kann. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg. Der Antrag muss alle benötigten Angaben wie Antragsteller, Datum und Größe bzw. Konzeptbeschreibung der geplanten Nutzung sowie den Anlass enthalten.