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Assistent zur Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen

Sie können die Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertszeiten von mehr als 100 Tagen online übermitteln. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz