Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben, ankaufen oder Leistungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller und Schaustellerin ausüben.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg