Logo Bayernportal

Antrag auf Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HwO

Der Antrag auf Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO hat zwei Voraussetzungen:

  1. Antragsteller ist bereits mit einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen oder als Betriebsleiter vermerkt
  2. Fertigkeiten und Kenntnisse: D.h. der Antragsteller muss nachweisen, dass er die zur selbstständigen Ausübung des Handwerks notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse hat. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken