Der Antrag auf Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO hat zwei Voraussetzungen:
- Antragsteller ist bereits mit einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen oder als Betriebsleiter vermerkt.
- Fertigkeiten und Kenntnisse: D.h. der Antragsteller muss nachweisen, dass er die zur selbstständigen Ausübung des Handwerks notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse hat.