Hier können Sie den Antrag auf Übernahme von Kinderbetreuungskosten gem. § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII beantragen.
Sollten Sie ALG-II/Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen beziehen, ist der Antrag in der Kurzfassung zu verwenden!
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth