Hier können Sie den Antrag auf Übernahme von Kinderbetreuungskosten gem. § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII in der Kurzfassung stellen.
Dieser Antrag ist nur für Empfänger von ALG-II/Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen zu verwenden!
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth