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Widerspruch gegen Entwässerungsgebührenbescheid

Landeshauptstadt München

Sie können einen Widerspruch gegen Ihren Entwässerungsgebührenbescheid bei der Münchner Stadtentwässerung elektronisch einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München