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Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine kostenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg . Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan (Maßstab z. B. 1:100 oder 1:1000) beizufügen.