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Antrag auf Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen

Sie können die Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen online beantragen. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz