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Unterjährige Meldung der Rehwildstrecke: Gemäß einer fachlichen Weisung der Regierung von Unterfranken sind Revierpächter in "roten" bzw. "dauerhaft roten" Hegegemeinschaften zur zweimaligen unterjährigen Meldung der Rehwildstrecke zum 15.08. und 15.12. verpflichtet. Die Meldung dient der Kontrolle, ob die Abschusspläne voraussichtlich erfüllt werden. Sie können der Meldepflicht bequem über das Online-Formular nachkommen.