Fleischhygienebezirke sind Bezirke in denen praktizierende Tierärzte landkreiseigene Aufgaben wie die Schlachttieruntersuchung, den Fleischbeschau, die Gehegewildüberwachung und die Hygieneüberwachung in Schlachtbetrieben übernommen haben.
Da sie damit amtliche Aufgaben wahrnehmen nennt man sie amtliche Tierärzte.
Der Landkreis Starnberg ist in 5 Fleischhygienebezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk ist ein amtlicher Tierarzt und ein Vertreter zuständig.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg