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Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Sie können eine Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für München und Oberbayern