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Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Hier können Sie Kontakt mit dem SG Beistandschaften aufnehmen bzw. einen Termin für eine Vaterschaftsanerkennung vereinbaren.