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Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.