Bürger, insbesondere aber Unternehmen und Handwerker, die nicht selbst über eine spezielle Mahnsoftware verfügen, können über die Seite www.online-mahnantrag.de die Antragstellung über das Internet nutzen. Mit dem interaktiven Formular können Antragsteller Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet erfassen. Der Antrag kann mit qualifizierter elektronischer Signatur oder auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne von § 130a Abs. 4 ZPO mit einfacher digitaler Signatur über das Internet an das Zentrale Mahngericht Coburg übersandt werden.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz