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Personalzustimmung nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG - Antrag (Empfänger: Regierung)

Sie können für eine Kindertageseinrichtung in Trägerschaft einer kreisfreien Stadt  die Personalzustimmung online bei der Regierung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern