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Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten (Stadt Neustadt a.d.Donau)

Sie können die Erstattung der Schulwegkosten für ein Schuljahr für eine*n minderjährige*n Schüler*in bzw. für sich selbst online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Neustadt a.d.Donau