Die Behörde kann nach Entfernung, Veränderung oder Zerstörung von im Bebauungsplan festgesetzten Bäumen eine angemessene Ersatzpflanzung fordern. Diese ist bis spätestens sieben Monate nach der Baumbeseitigung vorzunehmen.
Die Beendigung ist unverzüglich der Baumschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Gauting