Die Bundesartenschutzverordnung schreibt vor, dass die Haltung und die Verlegung des regelmäßigen Standorts besonders geschützter Tierarten unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Zuständig für die Stadt Weiden i.d.OPf. ist die untere Naturschutzbehörde. Sie können die Bestandsanzeige online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Weiden i.d.OPf.