Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer, die Sie mit diesem Formular online beantragen können.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg