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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte

Sie können eine Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte online beantragen (für Messen, Ausstellungen, öffentlichen Feste oder besondere Anlässe).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a.Chiemsee