Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können die Erteilung eines kleinen Waffenscheines zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die einer zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das entsprechende Zulassungszeichen tragen (§10 Abs. 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG) online beantragen.