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Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen und Plätze, Geh- und Radwege und Grünflächen) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Darunter fallen beispielsweise Leitungsverlegungen oder Gehwegabsenkungen, aber auch die Herstellung von Grundstückszufahrten. Sie können die Abgrabungsanzeige online übermitteln.