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Antrag zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

Sie können die Genehmigung für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) online beantragen. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz