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Abmeldung einer Nebenwohnung (mit BundID)

Mit diesem Dienst kann die Abmeldung einer Nebenwohnung gemäß § 21 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde veranlasst werden. Bitte nutzen Sie diesen Dienst nur, wenn Sie über eine BundID samt Online-Ausweis verfügen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Coburg