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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Online)

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen.

Der Online-Kurs steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und muss nach dem Abschluss der Belehrung bezahlt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen