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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können die Arten:

  • zentrale Wasserversorgungsanlage,
  • dezentrale Wasserversorgungsanlage, Eigenwasserversorgungsanlage,
  • mobile Wasserversorgungsanlage,
  • Gebäudewasserversorgungsanlage, 
  • zeitweilige Wasserversorgungsanlage

angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen