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Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung beantragen

Handwerkskammer für Schwaben

Um sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen zu können, benötigen Sie grundsätzlich die enstprechende Meisterprüfung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber vielleicht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung nach § 7 a oder § 7 b Handwerksordnung bzw. eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 Handwerksordnung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem jeweiligen Handwerk zu beantragen. Sie können eine Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Schwaben