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Um sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen zu können, benötigen Sie grundsätzlich die enstprechende Meisterprüfung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber vielleicht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung nach § 7 a oder § 7 b Handwerksordnung bzw. eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 Handwerksordnung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem jeweiligen Handwerk zu beantragen. Sie können eine Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung online beantragen.